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Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

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