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Digitale Plattform; Registrierung als außereuropäischer Plattformbetreiber

Wenn Sie eine außereuropäische Plattformbetreiberin oder ein außereuropäischer Plattformbetreiber sind, müssen Sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats registrieren.

Beschreibung
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Verfahrensablauf
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