BayernPortal

Digitale Plattform; Beantragung einer Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten

Sie betreiben eine Internetseite über die Leistungen erbracht werden? Dann können Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen lassen, ob Sie eine Plattform betreiben.

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