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Flug-, Dienst- und Ruhezeiten; Beantragung einer Genehmigung oder Einreichung einer Meldung

Für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Genehmigung beantragen. Änderungen oder Ausnahmeregelungen sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Kommandanten-Entscheide, die mehr als eine Stunde umfassen, müssen Sie dem LBA melden.

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