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Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr genehmigen lassen

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen an Pflanzen, Saatgut oder anderen Befallsgegenständen anwenden, wenn diese ausschließlich zur Ausfuhr aus Deutschland gedacht sind. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung.

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