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Nahrungsergänzungsmitteln zum Verkauf in Deutschland mitteilen

Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
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Rechtsbehelf

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