BayernPortal

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Säuglingsanfangsnahrung und bestimmte Folgenahrung zum Verkauf in Deutschland mitteilen

Wenn Sie Lebensmittel für bestimmte, besonders zu schützende Verbrauchergruppen wie zum Beispiel erkrankte Menschen oder Säuglinge in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors