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Schwangerenberatung; Beantragung einer Förderung durch Träger staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen

Der Freistaat Bayern fördert die Träger staatlich anerkannter Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf

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