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Drohnenführerschein; Erhalt des EU-Kompetenznachweises A1/A2 nach Teilnahme an der Onlineprüfung

Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

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