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Drohnenflug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie “speziell”

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

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Rechtsbehelf

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