Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung
Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.
Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.
Sie können die Aufwandsentschädigung online bei der Regierung von Oberbayern (siehe unter "Online-Verfahren") beantragen.
Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.
Die Abrechnung der Prüfungen erfolgt zum jeweiligen Quartalsende. Die Auszahlung findet ca. 2 Wochen nach Quartalsende statt.
Es fallen keine Kosten an.
- Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
- Festlegungen des Bayerischen Innenministeriums zur Aufwandsentschädigung
Es sind keine förmlichen Rechtsbehelfe vorgesehen.
Stand 13.05.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)