Kindertagespflege; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
- keine
keine
keiner
Stand 27.02.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)