Preisstatistiken; Übermittlung von Daten
Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.
Aufgabe der Preisstatistik in Deutschland ist es, für die wichtigsten Gütermärkte der deutschen Volkswirtschaft die Preisentwicklung im Lauf der Zeit zu messen. Sie bildet die Grundlage für
- wichtige Konjunkturindikatoren,
- wirtschaftspolitische Entscheidungen,
- die Information der Öffentlichkeit über die Geldentwertung,
- die Gestaltung und Kontrolle gewerblicher und privater Verträge, zum Beispiel bei Wertsicherungsklauseln (Preisgleitklauseln).
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter beobachten regelmäßig die Preise einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Anhand der gesammelten Daten werden folgende Indizes erstellt:
- Verbraucherpreisindex
- Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
- Preisindizes für die Land- und Forstwirtschaft
- Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen
- Großhandelsverkaufspreisindex
- Bau- und Immobilienpreisindizes
- Ein- und Ausfuhrpreisindex
- Erdgas- und Stromdurchschnittspreise.
Mit diesen Indizes kann die Preisentwicklung im Zeitverlauf verfolgt werden. So lässt sich bestimmen, wie sich die Preise zwischen zwei Zeitpunkten entwickelt haben. Für die monatliche oder vierteljährliche Ermittlung der Preisentwicklung werden Preise erhoben. Dabei wird von einem „Warenkorb“ ausgegangen. Damit ist die Güterauswahl gemeint, die sämtliche Waren und Dienstleistungen des Geltungsbereiches des jeweils betreffenden Preisindex repräsentiert. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb in der Regel angepasst.
Mit den Ergebnissen der Erhebung über die Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Gas bei Verkauf an Haushalts- und Nichthaushaltskunden lässt sich im europäischen Vergleich die Entwicklung und Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise analysieren.
Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der Preisstatistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv).
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter führen die Erhebungen für ihre Preisstatistiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch (siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen).
Das Statistische Bundesamt ermittelt die Indizes für Deutschland monatlich oder viertel- oder halbjährlich durch verschiedene Formen der Datengewinnung:
- Erhebung vor Ort in den einzelnen Erhebungseinheiten durch Preisermittlerinnen und Preisermittler,
- Auswertung von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften,
- Erhebung im Internet,
- Erhebung durch Papierfragebögen (bei der Statistik der Bauleistungspreise),
- Meldung über das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund)
- oder telefonische Befragung der Erhebungseinheiten bei ausgewählten Produkten
- und Zugriff auf spezielle Datenbanken oder Kauf von Daten bei privaten Anbietern.
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, können Sie die Daten zum überwiegenden Teil online übermitteln:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt bzw. an das zuständige Statistische Landesamt zu übermitteln (Heranziehungsbescheid). Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
- Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
- IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie im Nachgang zum Heranziehungsbescheid mit einem separaten Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls nimmt das zuständige Statistische Amt bei unvollständigen oder unplausiblen Angaben Kontakt mit Ihnen auf.
Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. Eine englische Übersetzung kann für einige Preisstatistiken als Hilfestellung bei Bedarf im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.
Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.
- Das zuständige Statistische Amt bestätigt Ihnen bei einer Online-Erhebung unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
- Für die Bearbeitung der Erhebung benötigen Sie je Statistik in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten, für die Statistik der Strom- und Gasdurchschnittspreise zwischen 2 und 3 Stunden.
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben und erstatten Ihnen keine Kosten für die Preisstatistik.
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Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
- § 2 Nummern 1 und 2 Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG)
- § 9 Absatz 1 Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG)
- § 4 Absatz 1 Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG)
- § 5 Absatz 1 Gesetz über die Preisstatistik (PreisStatG)
- EU-Verordnung (2016/1952) über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik vom 26. Oktober 2016
- EU-Verordnung (2019/2152) über europäische Unternehmensstatistiken vom 27. November 2019
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Stand 27.10.2023
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)