BayernPortal

Hinweisgeberschutz; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen  Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Kosten

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors