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Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat

Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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Rechtsbehelf

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