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Finanzanlagenvermittler/-in oder Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Abgabe des Prüfungsberichtes oder der Negativerklärung

Finanzanlagenvermittler oder Honorar- Finanzanlagenberater müssen aufgrund der jährlichen Prüfungspflicht einen Prüfungsbericht abgeben oder wenn sie nicht tätig waren, eine Negativerklärung.

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