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Pflegeunterstützungsgeld oder Beitragszuschuss bei Pflegezeit; Beantragung

Gibt es eine akute Pflegesituation, können Sie der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben und Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Für eine Pflegezeit von bis zu 6 Monaten haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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