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Tabaksteuer; Beantragung eines Erlasses oder einer Erstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Hauptzollamt Ihnen die Tabaksteuer oder die Steuerzeichenschuld erlassen oder erstatten, zum Beispiel, wenn Sie Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren vernichten oder die Steuerzeichen nicht verwenden.

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