Psychotherapeut/in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie die Erklärung des Verzichts (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Waren Sie zuletzt in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.
keine
- Approbationsurkunde im Original
keine
Stand 05.07.2024
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)