BayernPortal

Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift

Auf Antrag kann eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG). 

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten

Online-Services