BayernPortal

Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation

Wenn Sie eine Urkunde eines Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass sie legalisiert werden muss. Sie muss dafür ggf. zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors