Universität; Forschung
Die Forschung als gesetzliche Aufgabe der Universitäten umfasst die gesamte Bandbreite von den Grundlagen bis zu anwendungsorientierten Vorhaben. Die Zusammenarbeit mit den in Bayern beheimateten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie zahlreichen mittelständischen und Großunternehmen zählt zu den maßgeblichen Faktoren, die die günstige wirtschaftlich-technologische Stellung Bayerns im deutschen und europäischen Vergleich ausmacht.
Die Anziehungskraft der bayerischen Universitäten ist nach wie vor groß, ihr Ausbildungsangebot umfassend. Die Universitäten bilden hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs aus und sind in nationalen und internationalen Wettbewerben um Forschungsfördermittel erfolgreich.
Nähere Informationen über einzelne Forschungsthemen sind über die Homepages der bayerischen Universitäten erhältlich.
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Art. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Allgemeine Aufgaben
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Art. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Aufgaben im differenzierten Hochschulsystem
- Forschung in Bayern
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Transfer-Portal der bayerischen Hochschulen (BayDat-Online)
Das Transfer-Portal ermöglicht der Wirtschaft die übergreifende Suche nach Informationen und Ansprechpartnern aus bayerischen Hochschulen.
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Arbeitsgemeinschaft der Transferstellen Bayerischer Universitäten (TBU)
Die Transferstellen der bayerischen Universitäten sind Vermittler zwischen Hochschule und Wirtschaft bzw. Gesellschaft. Sie sind erste Ansprechpartner sowohl für Unternehmen, die Unterstützung bei konkreten Aufgaben wünschen, als auch für Wissenschaftler, die mit der Wirtschaft kooperieren möchten.
Stand 02.02.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)