Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.
Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.
ca. 1 Woche vor Starttermin
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 20.08.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)