Studium; Bewerbung an den Akademien der Bildenden Künste
Ein Studium an einer Akademie der Bildenden Künste setzt neben einer Eignungsprüfung, durch die eine ausgeprägte künstlerisch-kreative Begabung und Eignung für die gewählte Fachrichtung nachgewiesen werden sollen, grundsätzlich die allgemeine/(einschlägige) fachgebundene Hochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine praktische Tätigkeit in einem einschlägigen Berufszweig voraus. Das Studium des Fachs Kunstpädagogik für das Lehramt an Gymnasien sowie das Studium der Innenarchitektur setzt die allgemeine Hochschulreife oder die (einschlägige) fachgebundene Hochschulreife voraus.
Mindestalter für die Aufnahme ist das 18. Lebensjahr, Höchstalter die Vollendung des 30. Lebensjahres. Bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss, können Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, sofern wenigstens die Erfüllung der Schulpflicht nachgewiesen ist.
Besondere Regelungen für einzelne Studiengänge sind an der jeweiligen Akademie zu erfragen.
Ein Studium an den Akademien der Bildenden Künste kann in der Regel nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Ausschlussfristen für eine Bewerbung um Zulassung zum Studium sind an den Akademien zu erfragen.
Ein Beitrag an das jeweilige Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag sind zu entrichten.
- Musikausbildung; Informationen zum Studium an Musikhochschulen
- Studium; Informationen für ausländische Studierende
- Auslandsstudium; Informationen
- Studium an einer Universität; Beantragung der Zulassung oder Voranmeldung
- Studium; Informationen über Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen
- Studieren in Bayern; Informationen
Stand 30.07.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)