Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
keine
- Elektronische Gesundheitskarte
keine
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
- Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung bei Erkrankung des Kindes
- Krankenhausbehandlung; Informationen zur Kostenübernahme
- Kriegsopferfürsorge; Beantragung
- Arznei- und Verbandmittel; Informationen zur Kostenübernahme
- Ärztliche Behandlung; Informationen zu Kostenübernahme
- Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung
Stand 27.09.2024
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)