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Stationäre und ambulante Hospizleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme

Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante oder stationäre Hospizleistungen in Anspruch nehmen.
 

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
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Rechtsbehelf

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