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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung in der Aufbauphase

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuwendungen (Zuschüsse) zu den förderfähigen Aufwendungen in der Aufbauphase der Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Teams).
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
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Kosten
Rechtsbehelf

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