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Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.
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