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Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen

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