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Saisonbeschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern; Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Für die vorübergehende Beschäftigung von Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.

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