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Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung einer Ausnahmeregelung für Bewerber

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Bewerber um die Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
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