Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung
Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.
Der Bewerber als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann:
- mindestens 23 Jahre alt sein,
- geistig und körperlich geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig erscheinen lassen,
- die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzen,
- in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt haben,
- in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet haben,
- einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehören,
- fachlich geeignet sein (die fachliche Eignung ist in einer Prüfung nachzuweisen).
Die Technische Prüfstelle, bei welcher der Bewerber angestellt ist, stellt einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung der fachlichen Eignung. Dem Antrag sind die unten genannten erforderlichen Unterlagen beizulegen. Die Regierung von Niederbayern prüft den Antrag auf Vollständigkeit sowie die Erfüllung der Voraussetzungen. Die Anmeldung beim Prüfungsausschuss übernimmt die Überwachungsorganisation. Die Regierung von Niederbayern bestätigt nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen die Anmeldung beim Prüfungsausschuss.
Jährlich gibt es eine Sommerprüfung und eine Winterprüfung.
Die Voraussetzungen müssen bis zu folgenden Stichtagen erfüllt sein:
- Teilnahme an der Sommerprüfung: Stichtag 30.06. des Prüfungsjahres
- Teilnahme an der Winterprüfung: Stichtag 31.12. des Prüfungsjahres
Die Unterlagen für die Sommerprüfung müssen jeweils im Januar, die Unterlagen für die Winterprüfung jeweils im Juli des Prüfungsjahres bei der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden. Der genaue Termin für die Abgabe der Unterlagen wird der Technischen Prüfstelle bzw. den Überwachungsorganisationen rechtzeitig bekanntgegeben.
ca. 4 Wochen
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde
- Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnis
- Führerscheinkopie
-
Führungszeugnis
(nicht älter als 6 Monate)
-
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
(nicht älter als 6 Monate)
- Anstellungs- bzw. Partnerschaftsvertrag
- Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung
Teilnahmegebühren Prüfung (je nach Befugnis):
- Amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS): 685,00 EUR
- Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen (aaSmT): 608,00 EUR
- Amtlich anerkannter Prüfer (aaP): 562,00 EUR
- Amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen (aaPmT): 481,00 EUR
- Erweiterung: 481,00 EUR
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 08.05.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)