Rebpflanzgut; Beantragung der Anerkennung
Der Vermehrer von Rebpflanzgut muss bei der jeweilig zuständigen Behörde ( = Anerkennungsstelle ) registriert sein. Dies ist die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Sachgebiet Weinrecht.
Bis 15.06.: Anträge auf Anerkennung von Mutterrebenbeständen und Anerkennung von einjährigen Pfropfreben. Bis 01.07.: Anträge auf Anerkennung von Topfreben
Kostensatz 0,70 € je angefangenes Ar des zur Anerkennung von Reben angemeldeten Mutterrebenbestandes. Kostensatz 3,50 € je angefangene 1.000 Stück der in Rebschulen besichtigten Reben.
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Weinrecht (Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau)
Informationen zum Weinrecht in Bayern
Stand 25.09.2024
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)