Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand nach Art. 31 BaySchFG gewährt.
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse nach Absätzen 1 und 2. Während der ersten beiden Schuljahre (Karenzzeit) beschränken sich die Zuschüsse auf 65 v. H. der Leistungen nach Absatz 1. Lehrerwochenstunden von ggf. zugeordnetem staatlichen Personal werden von den errechneten förderfähigen Lehrerwochenstunden in Abzug gebracht. Eine Schule mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern ist von der Leistungsgewährung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Unter anderem:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
- Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG (vgl. Art. 29 Abs. 3 BaySchFG)
Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Personalaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.
Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.
- Antragsformular
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt)
- Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
- ggf. weitere Unterlagen
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Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG
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Art. 31 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
- Art. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen
Stand 12.09.2024
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)