BayernPortal

Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Online Verfahren
Weiterführende Links

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors