Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.
Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass
- alle Anforderungen, die die Verordnung (EU) 2018/1139 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 965/2012 an Betreiber von gewerblichen Luftverkehrsbetrieb stellt, eingehalten werden,
- alle betriebenen Luftfahrzeuge über ein Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen,
- die Struktur und Leitung des Betreibers geeignet und der Größe sowie dem Umfang des Flugbetriebs angemessen ist.
Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.
Sofern gewerblicher Luftverkehrsbetrieb mit anderen Flugzeugen als der Flugleistungsklasse B oder mit technisch komplizierten Hubschraubern bzw. nach Instrumentenflugbetrieb (IFR) durchgeführt wird, ist die für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) zuständige Behörde das Luftfahrt-Bundesamt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig.
keine festgelegten Fristen, frühestmögliche Kontaktaufnahme
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis
-
Betriebshandbuch
gemäß ORO.MLR.100 der VO (EU) Nr. 965/2012
1.100,00 bis 16.000,00 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Stand 30.10.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)