BayernPortal

Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen; Anmeldung und Abmeldung

Zugelassene Ausbildungseinrichtungen müssen der zuständigen Behörde ein Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge vorlegen. Bei Aufnahme von weiteren Luftfahrzeugen in die Ausbildungsflotte ist dem Luftamt gegenüber eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors