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Künstlersozialkasse; Meldung der abgabepflichtigen Entgelte nach Auflösung der Ausgleichsvereinigung

Wenn sich die Ausgleichsvereinigung, in der Sie Mitglied sind, auflöst oder Sie die Ausgleichsvereinigung verlassen, müssen Sie Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) wieder selbst wahrnehmen.

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