BayernPortal

Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen

Die Klärschlammverordnung verpflichtet den Klärschlammerzeuger, bestimmte Probenuntersuchungen zu Klärschlämmen und Aufbringungsböden für Klärschlämme durchführen zu lassen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors