Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
- Personalausweis oder Reisepass
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
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§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Stand 09.07.2024
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)