Inklusion von schwerbehinderten Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.
Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.
Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
- Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen
keine
-
Leistungen an schwerbehinderte Menschen - Online-Antrag
Das Inklusionsamt kann Menschen mit Behinderung Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Diese können online beantragt werden.
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Stand 23.04.2024
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)