Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Stand 06.05.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)