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Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung der Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Beschreibung
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Erforderliche Unterlagen
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Rechtsbehelf
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