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Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Beschreibung
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
Fristen
baldmöglichst
Kosten
keine
Formulare
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Beamte (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Landshut)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Beamte (Empfänger: Sachgebiet 43 – Schulpersonal)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Landshut)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer (Empfänger: Sachgebiet 43 – Schulpersonal)
Stand 19.04.2024
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)